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radprax-Leistungen


Die Durchführung


Wer kann die Bestrahlung durchführen?

Die strahlentherapeutische Behandlung bei entzündlichen und degenerativen Erkrankungen wird von einem Arzt für Strahlentherapie durchgeführt. Er überprüft, ob andere Therapiemaßnahmen ausgeschöpft wurden bzw. nicht in Frage kommen. Er überprüft selbstverständlich auch die genaue Indikation. In einem ausführlichen Aufklärungsgespräch wird die Durchführung der Bestrahlung mit dem Patienten besprochen. Dabei werden vor allem die möglichen Nebenwirkungen erklärt.

Welches sind die möglichen Nebenwirkungen während und nach der Strahlentherapie?

Wie für alle anderen Therapien gilt auch für die Strahlentherapie, dass die erwünschten Wirkungen und die Nebenwirkungen gegeneinander abzuwägen sind.

Für die niedrig dosierte Strahlentherapie sind zwei Risiken von Bedeutung:

  1. die Belastung der Keimdrüsen und der gesunden Organe
  2. das Risiko einer Tumorentstehung.

Die Belastung der Keimdrüsen spielt bei den in der Regel älteren Patienten eine untergeordnete Rolle, da bei zumindest bei über 50-jährigen die Familienplanung abgeschlossen ist. Die Dosis bei der Bestrahlung an den oberen Extremitäten beträgt am Eierstock ca. 1 mGy und 0,2 mGy am Hoden. Dies entspricht etwa der Belastung bei einer Röntgenuntersuchung. Bei der Bestrahlung an der unteren Extremität (Knie und Hüftgelenk) ist die Belastung am Eierstock und am Hoden mehrfach höher. Bei jüngeren Patienten mit bestehendem Kinderwunsch, wird eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Analyse durchgeführt. Eine Schwangerschaft muss selbstverständlich ausgeschlossen sein. Die Strahlenbelastung der nicht bestrahlten Körperabschnitte ist in der Regel so gering, dass langfristige Schäden nicht zu erwarten sind.

Das Risiko einer Tumorentstehung bei Erwachsenen über 40 Jahren ist bei niedrigen Dosen von 3 bis 10 Gy äußerst gering. In Deutschland ist bisher keine Tumorentstehung nach Strahlentherapie gutartiger Erkrankung im Erwachsenenalter beschrieben worden.